"FM-Dienstleitung: Brandschutz in Liegenschaften"

Wir sind regelmäßig vor Ort

Wir identifizieren nicht nur, sondern bieten auch praktische Lösungen an!

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# Rauchabzug
Brandabschottungssanierung nach B1300 Begehungen

Wir unterstützen Hausverwaltungen nicht nur mit regelmäßigen Brandschutzkontrollen, sondern bieten maßgeschneiderte Lösungsvorschläge und professionelle Umsetzung aller Brandschutzmaßnahmen.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise – wir begleiten Sie bis zur Fertigstellung.

Wir informieren Sie genau darüber, bei welchen Anlagen ein Vertrag erforderlich ist und welche Anlagen einer Betreuungsverpflichtung unterliegen. Gerne geben wir Ihnen zusätzlich Feedback darüber, was in diesen Verträgen als Leistungsbeschreibung enthalten sein muss.

Unsere professionelle Brandschutzbetreuung bietet Hausverwaltungen umfassende Unterstützung im Bereich Brandschutz für ihre Wohn- und Gewerbeliegenschaften.

Dabei stehen insbesondere Liegenschaften mit Brandschutzeinrichtungen im Fokus, die von uns speziell betreut und gewartet werden. Wir verstehen, dass der Brandschutz ein wichtiges Thema ist, und unterstützen Hausverwaltungen dabei, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Bewohner und Mitarbeiter zu gewährleisten.

Mit unserer Brandschutzbetreuung sind Sie auf der sicheren Seite.

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„Erklärungsvideo unserer Leistungen“

Zeit und Effizienz zählt zu den wichtigsten Gütern in der Verwaltungsbranche.
Brandschutz zählt zu den aufwändigen Gewerken, oft liegt in Brandschutzthemen eine großer Hebel für die positive Entwicklung und späteren Verkauf von Objekten!
Wir helfen Ihnen Ihre Immobilien effizienter zu verwalten und übernehmen Aufgaben wie

* Energiedatenerhebung
* Koordination
* Schlüsselmanagement
* Koordination Fachfirmen

 So bleibt der Aufwand gering und Sie haben mehr Kapazität für die vielfältigen Aufgaben im Immobilienmanagement.

Wenn Sie die Online-Kommunikation bevorzugen, stehen wir Ihnen mit unserem Chat zur Verfügung oder auch gerne per Zoom.

Wenn Sie einen Partner für die professionelle Bearbeitung von Brandschutzthemen suchen, melden Sie sich bei mir. Ich bin persönlich gerne für Sie vor Ort.

"Immobilien VERWALTUNGEN beauftragen PROFIS für Ihre IMMOBILIEN!"
Erno Mayer als Brandschutzbeauftragter und Brandschutzchecker
Erno Mayer - MBA, EXTERNER Brandschutzbeauftragter
Geschäftsinhaber, Zertifizierter Ausbildner, Vortragender

+43 663 0303 8008, mayer(at)erno.at

Externer Brandschutzbeauftragter im Wohn- und Gewerbeliegenschaften

Vorbeugen ist besser als heilen.

Mit den Brandschutzkontrollen werden Mängel frühzeitig entdeckt und schnellstmöglich behoben.

Dazu gehören auch regelmäßige Kontrollen der:

  • Fluchtwege – mindestens 1x im Monat
  • Funktionskontrollen:
    • Fluchtwegbeleuchtungen
    • Rauchabzüge im Stiegenhaus, Keller, Garagen, ect.
    • Brandmeldeanlagen – täglich
    • Löschleitungen

Mit unserem Berichtstool erhalten Sie regelmäßig entsprechende Berichte, damit sie sehen, was in Ihrer Immobilie im Laufe der Zeit alles passiert und Sie rasch darauf reagieren können.

Brandschutz Dokumente

  • Neuerstellung
  • Änderungen und Anpassungen

„ORDNUNG IST DAS HALBE LEBEN“ – Eine Weisheit meiner Oma und vieler Menschen, die Ordnung lieben, lautet: ‚Ordnung ist das halbe Leben.‘ So denkt auch der Gesetzgeber. 😉

In vielen gesetzlichen Vorschriften ist eine Brandschutzordnung vorgeschrieben oder empfohlen.
Brandschutzordnungen dienen dazu, Verhaltenshinweise, Verbote und Richtlinien schriftlich festzuhalten.

Brandschutzordnungen haben einen ähnlich hohen gesetzlichen Stellenwert wie Hausordnungen und sollen den Nutzern Orientierung geben.

  • Erstellen
  • Ändern
  • Digitalisieren

Brandschutzpläne dienen der Orientierung von Einsatzkräfte im Einsatzfall!

Um sicherzustellen, dass Brandschutzpläne im Ernstfall zuverlässig funktionieren, müssen sie ständig auf dem neuesten Stand gehalten und regelmäßig vom Brandschutzbeauftragten überprüft werden. Eventuelle Änderungen an Gebäuden, Geländen, Fluchtwegen und anderen wichtigen Bereichen müssen zeitnah in die Pläne eingearbeitet werden.

Sie helfen damit den Einsatzkräften im Einsatzfall!

  • Erstellen
  • Ändern
  • Digitalisieren

Fluchtwegpläne sind zur Orientierung für die Menschen in Ihrem Gebäude im Alarmfall gedacht!

Fluchtwegpläne sind vorgeschrieben in 

  • Hotels
  • Schulen
  • Öffentlichen Gebäuden mit Parteienverkehr
  • Krankenhäuser
  • Gebäuden mit einem komplizierten Fluchtweg

Fluchtwegpläne werden nach den Formvorschriften (TRVB O 121, DIN ISO 23601, DIN 4844-3) erstellt und sind keine Brandschutzpläne!

Für weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an uns, wir helfen Ihnen gerne!

Brandschutz - Mängelbehebung

  • Erledigung Mängel aus Brandschutzbegehungen und Berichten
  • Bestätigungen
  • Abarbeitung offener Punkte
  • Sanierung von Brandabschottungen

 

Beim Verkauf der Immobilie sind Mängel ein Hinderungsgrund für Höhere Verkaufspreise. Meist liegt es an Brandschutzmängeln die nicht beachtete oder nicht gesehen wurden.

Bei der Due-Diligence Prüfung fallen die Brandschutzmängel häufig auf. 

Ich erledige die Beseitigung von Mängeln, um den Verkaufsprozess einfacher zu gestalten.

Behebung von Mängel nach der B1300 Begehung

  • Abwicklung
  • Administration 
  • Koordination
  • Schlüsselmanagement
  • Koordination Fachfirmen

Der Verkauf von Immobilien ist häufig ein aufwendiger Prozess.

Dabei sind Altlasten zu bewerten und eventuell auch zu Beheben um einen Abschlag zu verhindern.

Sind Brandschutzmängel vorhanden helfen wir diese schnellstmöglich zu klären und zu beheben.

Sollten externe Firmen notwendig sein, erledigen wir auch die administrativen Arbeiten und die Koordination.

Brandschutz WIKI

Brandschutzbeauftragte im Betrieb - ab WANN?

Die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich in der Regel aufgrund der Nutzung des Gebäudes und den damit verbundenen Gefahren im Betrieb.

Weitere Faktoren können

behördliche Vorgaben wie:

  • Bescheide
  • die Größe des Unternehmens
  • Gefahrenabschätzungen
  • Versicherungsauflagen
  • sowie brandschutztechnische Einrichtungen
    (Brandmeldeanlagen, Druckbelüftungsanlagen und Rauchabzugsanlagen)

sein.

Brandschutzbeauftragte im Wohngebäude - ab WANN?

Wohngebäude ohne technische Brandschutzeinrichtungen:

  • 1 BSB ab 2.000 m² Gesamtwohnfläche

Wohngebäude mit technischen Brandschutzeinrichtungen:

  • 1 BSB + 1 StV. ab 1.000 m² Gesamtfläche

Brandschutzbeauftragte im Bürogebäude - ab WANN?

Bürogebäude ohne technische Brandschutzeinrichtungen:

  • 1 BSB + 1 StV. ab 1.000 m² Gesamtfläche

Bürogebäude mit technischen Brandschutzeinrichtungen:

  • 1 BSB + 1 StV. bei 1.000 – 5.000 m² Gesamtfläche, je weitere 5.000 m² zusätzlich 2 BSW

Technische Brandschutzeinrichtungen

Korrigierte Version: Die auf unserer Webseite angegebenen Informationen sind eine Zusammenfassung zur besseren Orientierung. Es besteht die Möglichkeit, dass diese Informationen fehlerhaft sind, wenn sie auf Ihre individuelle Situation übertragen werden. Dies gilt für den gesamten Text auf der Seite. Daher empfehlen wir Ihnen immer ein persönliches Gespräch oder die Beratung durch entsprechend ausgebildete Personen, um Ihren genauen Bedarf zu klären